Inklusion

Inklusion

Lernen unter einem Dach

Inklusion an der Wallschule

 

Mit dem Schuljahr 2013/2014 wurde in der Stadt Oldenburg die Inklusion beginnend mit den 1. und 5. Jahrgängen eingeführt. Inzwischen, im Schuljahr 2019/20, arbeitet die Grundschule in allen vier Jahrgängen inklusiv.

Inklusion bedeutet, dass allen Menschen grundsätzlich die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht wird. Für die Wallschule bedeutet Inklusion dementsprechend, dass allen Kindern eine gleichberechtigte Teilnahme an Angeboten der Bildung ermöglicht wird.

Die Idee der gegenseitigen Akzeptanz, der Nutzung der Vielfalt für das gemeinsame Lernen kommt  unseres Erachtens allen Kindern zu Gute.

Folgende Punkte sind für Sie als Eltern relevant:

SchülerInnen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen werden grundsätzlich in der Schule am Wohnort versorgt.

SchülerInnen  der Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache werden im Rahmen des Elternwahlrechtes zwischen Regelschule und Förderschule immer in der Schule am Wohnort versorgt.

SchülerInnen mit anderen Förderschwerpunkten werden ebenfalls im Rahmen des Elternwahlrechts zwischen Regelschule und Förderschule möglichst  in der zuständigen Schule versorgt. Sofern dieses aus baulichen, organisatorischen oder pädagogischen Gründen nicht möglich ist, erfolgt eine Übergabe an eine  „Nachbarschule“, „Schule im Verbund“ oder an eine andere „Schule in der Stadt“.

Für SchülerInnen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten bei zieldifferentem Unterricht die Bestimmungen der Förderschule des jeweiligen Förderschwerpunktes.

 

Spätestens bis zum  Schuljahr 2024/25 müssen alle Schulen vollständig für einen inklusiven Unterricht ausgestattet sein. Die Stadt Oldenburg versucht, die Umsetzung der Inklusion möglichst schnell umzusetzen (https://www.oldenburg.de/startseite/wissenschaft-bildung/schule/themen-rund-um-schule/inklusion-in-schulen0.html). Die Grundschule Wallschule ist bisher baulich noch nicht für alle denkbaren Fälle ausgestattet. Bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls rechtzeitig an.

Grundsätzlich ist die Aufnahme von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für die Wallschule ein vertrauter Vorgang. Seit 2009/10 hat die Schule, damals als RIKO-Schule,  im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung Unterstützung von der Schule am Bürgerbusch (www.schule-am-bürgerbusch.de) erhalten.

Auch im Schuljahr 2019/20 unterstützt eine Förderschullehrkraft der Schule am Bürgerbusch die Wallschule mit 16 Wochenstunden. Ihre Arbeit umfasst  die unterrichtliche Tätigkeit (Förderunterricht), die Beratung der LehrerInnen  und der Eltern, eine begleitende Diagnostik sowie die Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderkonzepten.  Gemeinsam mit den Grundschullehrkräften wird versucht, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Hilfe individualisierter Förderpläne gegenzusteuern.

Mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (RZI) gibt es seit 2017 eine neue zentrale Anlaufstelle für Eltern und Schulen in Oldenburg. Insa Brockmann, Leiterin des RZI, ist Ansprechpartnerin für alle Fragen  zu sonderpädagogischer  Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule  (Insa.Brockmann@nlschb.niedersachsen.de).

25.08.2019

Marion Ritterhoff, Förderschullehrerin