Covid 19 – Hygieneregeln an der GS Wallschule

Covid 19 – Hygieneregeln an der GS Wallschule

Grundlagen:

Niedersächsisches Kultusministerium: Schule in Corona-Zeiten 2.0. Leitfaden des  Niedersächsischen Kultusministeriums für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schuljahr 2020/2021. Stand: 6. Juli 2020.

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10.07.2020, geändert durch VO vom 31. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 260)

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt/Niedersächsisches Kultusministerium: Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“, Stand: 05.08.2020.

0. Vorab

Grundsätzlich gilt: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten!

1. Ankommen/Betreten des Schulgeländes

Die Klassen stellen sich zu 8.00 Uhr auf dem Schulhof auf. Es gibt eine Frühaufsicht ab 7.45 Uhr.

Die dritten Klassen benutzen den Eingang beim Hort- Raum und stellen sich dort auch auf. Die vierten Klassen benutzen den Haupteingang und gehen einmal ums Gebäude. Sie stehen neben der Sandfläche/ Wippe. Die Klassen gehen durch den Keller und stehen vor der Feuerwehrzufahrt. Danach gehen auch die ersten Klassen durch den Keller ins Gebäude. Sie stehen vor der Turnhalle.

Die Kinder werden von ihren Lehrkräften auf dem Schulhof abgeholt und in die Klasse geführt.

Für den Fall, dass es morgens stark regnet, öffnet die Frühaufsicht das Schulgebäude um 7.45 Uhr. Die Kinder stehen bis dahin an ihren Markierungen und können dann in das Schulgebäude gehen. In diesem Fall sollen die Kinder bitte umgehend in Ihren Klassenraum gehen und sich eine Beschäftigung an Ihrem Platz suchen, um die Abstandsregel einzuhalten und keinen Kontakt zu anderen Klassen zu haben.

Die Kinder können ihre Jacken an der Garderobe aufhängen. Auf das Tragen von Hausschuhen verzichten wir vorerst, um Ansammlungen in den Fluren zu verhindern.

Mittags achten die Lehrkräfte darauf, die Kinder versetzt zu entlassen. Die Kinder sind

angehalten, sofort den Nachhauseweg anzutreten und sich nicht im Schulgebäude

aufzuhalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen auf allen Fluren und gemeinschaftlich genutzten Flächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

2. Verhalten im Unterrichtsraum

Bei voller Klassenstärke ist der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten. Dennoch sollten, wann immer möglich, der größtmögliche Abstand zu anderen Personen gewählt und unnötige Kontaktsituationen vermieden werden. Tische im Unterrichtsraum sollten mit größtmöglichem Abstand zueinander aufgestellt werden. Es kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen auch notwendig sein, andere Sitzordnungen wie bspw. Gruppentische zu wählen.

In den anderen Bereichen des Schulgebäudes incl. Toilettenräumen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufhalten, sollte der Mindestabstand eingehalten werden.

6. Sportunterricht

Wenn Sportgeräte gemeinsam genutzt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände zu waschen.

Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt betonen oder erfordern, wie z.B. Ringen, Judo, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt etc., bleiben weiterhin untersagt.

7. Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

· Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

· Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

· Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

8. Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt.

Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.

Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.

8. Pausenregelung

Die Kinder machen ihre Hofpause in Kohorten. Eine Kohorte besteht aus einem Jahrgang. Die Kohorte nutzt jeweils eine Fläche, d.h. die Hälfte des Schulhofes. Dabei gilt die Grundregel: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten!

Die Kinder müssen in der Pause Abstand halten, nicht zu ihren Sitznachbarn, aber zu allen anderen, ganz besonders zu den Kindern der Parallelklasse.

Die 1. Hofpause ist von     9.30 Uhr – 9.45 Uhr für die Klassen 1 und 2

    und von    9.50 Uhr – 10.05 Uhr für die Klassen 3 und 4

Die 2.Hofpause ist von    11.25 Uhr – 11.40 Uhr für die Klassen 1 und 2

 und von     11.45Uhr – 12.00 Uhr für die Klassen 3 und 4

Diese Pausenregelung hat Auswirkungen auf das Zeitraster:

1. Stunde   8.00 Uhr bis 8.45 Uhr

2. Stunde   8.45 Uhr bis 10.05 Uhr (inklusive Frühstückspause und Hofpause)

3. Stunde 10.05 Uhr bis 10.50 Uhr

4. Stunde 10.55 Uhr bis 12.00 Uhr

5. Stunde 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr

6. Stunde 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr

9. Zutrittsbeschränkungen

                                                                                                                                        Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen.

Die Kontaktdaten dieser Personen müssen von uns dokumentiert werden. 

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.

9. Sonstiges

Gegenstände wie z.B. Trinkbecher, Arbeitsmaterialien, Stifte etc. sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- und Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich aber haptisch entgegengenommen werden.

Auf das Verteilen unverpackter Lebensmittel, z.B. anlässlich von Geburtstagen, ist zu verzichten.

Auf regelmäßiges Händewaschen (nach Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, vor dem Essen, vor und nach dem Schulsport, nach dem Toilettengang) mit Seife für die Dauer von 20-30 Sekunden ist zu achten. Auch kaltes Wasser ist ausreichend. Entscheidend ist der Einsatz von Seife.

Wir sind verpflichtet regelmäßig zu lüften, um für einen Luftaustausch zu sorgen, d.h. mindestens alle 45 Minuten. Bitte berücksichtigen Sie dies in der nun kälter werdenden Jahreszeit bei der Auswahl der Kleidung ihrer Kinder.

Grundlagen:

Niedersächsisches Kultusministerium: Schule in Corona-Zeiten 2.0. Leitfaden des  Niedersächsischen Kultusministeriums für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schuljahr 2020/2021. Stand: 6. Juli 2020.

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10.07.2020, geändert durch VO vom 31. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 260)

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt/Niedersächsisches Kultusministerium: Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“, Stand: 05.08.2020.

0. Vorab

Grundsätzlich gilt: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten!

1. Ankommen/Betreten des Schulgeländes

Die Klassen stellen sich zu 8.00 Uhr auf dem Schulhof auf. Es gibt eine Frühaufsicht ab 7.45 Uhr.

Die dritten Klassen benutzen den Eingang beim Hort- Raum und stellen sich dort auch auf. Die vierten Klassen benutzen den Haupteingang und gehen einmal ums Gebäude. Sie stehen neben der Sandfläche/ Wippe. Die Klassen gehen durch den Keller und stehen vor der Feuerwehrzufahrt. Danach gehen auch die ersten Klassen durch den Keller ins Gebäude. Sie stehen vor der Turnhalle.

Die Kinder werden von ihren Lehrkräften auf dem Schulhof abgeholt und in die Klasse geführt.

Für den Fall, dass es morgens stark regnet, öffnet die Frühaufsicht das Schulgebäude um 7.45 Uhr. Die Kinder stehen bis dahin an ihren Markierungen und können dann in das Schulgebäude gehen. In diesem Fall sollen die Kinder bitte umgehend in Ihren Klassenraum gehen und sich eine Beschäftigung an Ihrem Platz suchen, um die Abstandsregel einzuhalten und keinen Kontakt zu anderen Klassen zu haben.

Die Kinder können ihre Jacken an der Garderobe aufhängen. Auf das Tragen von Hausschuhen verzichten wir vorerst, um Ansammlungen in den Fluren zu verhindern.

Mittags achten die Lehrkräfte darauf, die Kinder versetzt zu entlassen. Die Kinder sind

angehalten, sofort den Nachhauseweg anzutreten und sich nicht im Schulgebäude

aufzuhalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen auf allen Fluren und gemeinschaftlich genutzten Flächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

2. Verhalten im Unterrichtsraum

Bei voller Klassenstärke ist der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten. Dennoch sollten, wann immer möglich, der größtmögliche Abstand zu anderen Personen gewählt und unnötige Kontaktsituationen vermieden werden. Tische im Unterrichtsraum sollten mit größtmöglichem Abstand zueinander aufgestellt werden. Es kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen auch notwendig sein, andere Sitzordnungen wie bspw. Gruppentische zu wählen.

In den anderen Bereichen des Schulgebäudes incl. Toilettenräumen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufhalten, sollte der Mindestabstand eingehalten werden.

6. Sportunterricht

Wenn Sportgeräte gemeinsam genutzt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände zu waschen.

Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt betonen oder erfordern, wie z.B. Ringen, Judo, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt etc., bleiben weiterhin untersagt.

7. Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

· Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

· Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

· Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

8. Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder oder Personen aus demselben Haushalt.

Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Schülerinnen und Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.

Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis jedoch ohne Ankündigung aufgesucht werden! Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen.

8. Pausenregelung

Die Kinder machen ihre Hofpause in Kohorten. Eine Kohorte besteht aus einem Jahrgang. Die Kohorte nutzt jeweils eine Fläche, d.h. die Hälfte des Schulhofes. Dabei gilt die Grundregel: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten!

Die Kinder müssen in der Pause Abstand halten, nicht zu ihren Sitznachbarn, aber zu allen anderen, ganz besonders zu den Kindern der Parallelklasse.

Die 1. Hofpause ist von     9.30 Uhr – 9.45 Uhr für die Klassen 1 und 2

    und von    9.50 Uhr – 10.05 Uhr für die Klassen 3 und 4

Die 2.Hofpause ist von    11.25 Uhr – 11.40 Uhr für die Klassen 1 und 2

 und von     11.45Uhr – 12.00 Uhr für die Klassen 3 und 4

Diese Pausenregelung hat Auswirkungen auf das Zeitraster:

1. Stunde   8.00 Uhr bis 8.45 Uhr

2. Stunde   8.45 Uhr bis 10.05 Uhr (inklusive Frühstückspause und Hofpause)

3. Stunde 10.05 Uhr bis 10.50 Uhr

4. Stunde 10.55 Uhr bis 12.00 Uhr

5. Stunde 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr

6. Stunde 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr

9. Zutrittsbeschränkungen

                                                                                                                                        Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen.

Die Kontaktdaten dieser Personen müssen von uns dokumentiert werden. 

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.

9. Sonstiges

Gegenstände wie z.B. Trinkbecher, Arbeitsmaterialien, Stifte etc. sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- und Unterrichtsmaterialien können grundsätzlich aber haptisch entgegengenommen werden.

Auf das Verteilen unverpackter Lebensmittel, z.B. anlässlich von Geburtstagen, ist zu verzichten.

Auf regelmäßiges Händewaschen (nach Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes, vor dem Essen, vor und nach dem Schulsport, nach dem Toilettengang) mit Seife für die Dauer von 20-30 Sekunden ist zu achten. Auch kaltes Wasser ist ausreichend. Entscheidend ist der Einsatz von Seife.

Wir sind verpflichtet regelmäßig zu lüften, um für einen Luftaustausch zu sorgen, d.h. mindestens alle 45 Minuten. Bitte berücksichtigen Sie dies in der nun kälter werdenden Jahreszeit bei der Auswahl der Kleidung ihrer Kinder.

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