Informationen der Schulleitung
Im Folgenden finden Sie den aktuellen Elternbrief der Schulleitung Frau Lennartz mit vielen Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, Sie und Ihre Kinder hatten einen schönen Sommer und konnten sich gut von
den Herausforderungen des letzten Schuljahres erholen.
Am Donnerstag, 02.09.2021, starten wir mit den 2./3. und 4. Klassen in das Schuljahr
2020/21. Die 1. Klassen werden dann am Samstag, den 04.09.2021, eingeschult.
Für das neue Schuljahr gilt die Maxime „Möglichst viel Präsenzunterricht bei möglichst
viel Sicherheit“. Es soll keine flächendeckenden Szenarienwechsel mehr geben. Ziel ist
möglichst viel Unterricht für alle. Das Gesundheitsamt entscheidet über Quarantäne etc.
abhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen.
Zur Gewährleistung des Ziels bei gleichzeitig steigenden Inzidenzzahlen, Gefahr durch
Reiserückkehrer und Virusmutationen müssen wir uns zunächst an strengere
Vorschriften halten, was in Anbetracht der aktuellen Infektionszahlen wichtig und
sinnvoll erscheint. Sie haben dazu bereits die Informationen von Herrn Tonne erhalten.
Bis zum 10.09.2021 müssen alle Kinder täglich einen Selbsttest vor Unterrichtsbeginn
zu Hause durchführen und sie müssen bitte täglich das negative Testergebnis schriftlich
bestätigen.
Außerdem müssen in der Anfangszeit bis alle Kinder (ab Klasse 1) in der Schule, auch
im Unterricht Masken tragen.
Abstands- und Hygieneregeln
Darüber hinaus gelten weiterhin die bekannten Hygienevorschriften. Diese werden wir
zu Schulbeginn mit den Kindern besprechen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei
der Einhaltung unterstützen, indem Sie mit Ihren Kindern auch noch einmal über die
Hygienevorschriften sprechen. Sie finden sie im Anhang.
Grundsätzlich gilt immer noch für alle: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser
auch weiterhin einzuhalten!
Das gilt jedoch nicht, wenn die Kinder im Klassenraum sitzen und lernen, hier ist die
Abstandsregel aufgehoben, damit Unterricht für alle möglich ist. Es soll jedoch auch
innerhalb der Klasse Abstand gehalten werden, wo immer das möglich ist, das heißt zu
allen anderen Kindern. Der Kontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Wir arbeiten weiter nach dem Kohorten-Prinzip.
Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler
im Härtefall
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern,
die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie
gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren
Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht.
Eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall ist auch für Schülerinnen oder
der Schüler möglich, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage einer schriftlichen
Erklärung) mit einer oder einem Angehörigen, die oder der gemäß Definition des
Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes hat und sich
aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann (z.B. bei Schwangerschaft
oder anderen medizinischen Kontraindikationen – nachzuweisen mit Attest), in
einem räumlich nicht trennbaren Lebensbereich dauerhaft zu wohnen und sich
enge Kontakte zwischen der Schülerin oder dem Schüler einerseits und der oder
dem Angehörigen andererseits trotz Einhaltung aller Hygieneregeln nicht vermeiden
lassen.
Wenn Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen möchten, reichen Sie bitte
umgehend den schriftlichen Antrag (siehe Anlage) zusammen mit dem ärztlichen Attest
ein.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Start in das neue Schuljahr!
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
gez. Lennartz
(Schulleiterin)