Inklusion

Inklusion

Inklusion an der Wallschule

Inklusion bedeutet, dass allen Menschen grundsätzlich die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ermöglicht wird. Für die Wallschule bedeutet Inklusion dementsprechend, dass allen Kindern eine gleichberechtigte Teilnahme an Angeboten der Bildung ermöglicht wird.

Die Idee der gegenseitigen Akzeptanz, der Nutzung der Vielfalt für das gemeinsame Lernen kommt unseres Erachtens allen Kindern zugute.

Folgende Punkte sind für Sie als Eltern relevant:

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen werden grundsätzlich in der Schule am Wohnort versorgt.

Schülerinnen und Schüler der Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache werden im Rahmen des Elternwahlrechtes zwischen Regelschule und Förderschule immer in der Schule am Wohnort versorgt.

Schülerinnen und Schüler mit anderen Förderschwerpunkten werden ebenfalls im Rahmen des Elternwahlrechts zwischen Regelschule und Förderschule möglichst in der zuständigen Schule versorgt. Sofern dieses aus baulichen, organisatorischen oder pädagogischen Gründen nicht möglich ist, erfolgt eine Übergabe an eine „Nachbarschule“, „Schule im Verbund“ oder an eine andere „Schule in der Stadt“.

Für SchülerInnen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten bei zieldifferentem Unterricht die Bestimmungen der Förderschule des jeweiligen Förderschwerpunktes.

Die Grundschule Wallschule ist bisher baulich noch nicht für alle denkbaren Fälle ausgestattet. Bitte sprechen Sie uns daher gegebenenfalls rechtzeitig an.

Grundsätzlich ist die Aufnahme von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für die Wallschule ein vertrauter Vorgang. Seit 2009/10 hat die Schule, damals als RIKO-Schule, Unterstützung von der Schule am Bürgerbusch erhalten.

Inzwischen ist die Förderschullehrkraft ein fester Bestandteil des Kollegiums an der Wallschule und mit 16 Wochenstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung in allen Klassen zuständig. Ihre Arbeit umfasst die unterrichtliche Tätigkeit (Förderunterricht), die Beratung der Lehrkräfte und der Eltern, eine begleitende Diagnostik sowie die Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderkonzepten.  Gemeinsam wird versucht, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Hilfe individualisierter Förderpläne gegenzusteuern.

Die offene Zusammenarbeit mit den Eltern sowie deren Unterstützung, die Zusammenarbeit im Kollegium und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachkräften, das Wissen um Unterstützungsangebote sind wichtige Bausteine, um den Kindern eine gelungene Teilhabe zu ermöglichen

Mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (RZI) gibt es seit 2017 eine neue zentrale Anlaufstelle für Eltern und Schulen in Oldenburg. Frau Faulwetter und Frau Keestra sind als Leiterinnen des RZI Ansprechpartnerinnen für alle Fragen zu sonderpädagogischer  Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule  (E-Mail: Silke.Faulwetter@rlsb-os.niedersachsen.de oder Katherina.Keestra@rlsb-os.niedersachsen.de).

15.08.2024

Marion Ritterhoff, Förderschullehrerin